Betriebsausgaben, die du übersiehst
Von Janine Blumenschein, Steuerberaterin ·
Du bist selbstständig und gibst jedes Jahr deine Steuererklärung ab – aber nutzt du wirklich alle Betriebsausgaben, die dir zustehen? Hier sind fünf Posten, die regelmäßig vergessen werden:
Häusliches Arbeitszimmer
Wenn du keinen anderen Arbeitsplatz hast, kannst du bis zu 1.260 € pauschal absetzen – oder den vollen Anteil, wenn das Zimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist.
Telefon & Internet
Auch ohne getrennten Geschäftsanschluss kannst du einen beruflichen Anteil geltend machen – pauschal 20 %, maximal 20 € pro Monat, oder nach tatsächlichem Anteil.
Fortbildungskosten
Online-Kurse, Fachbücher, Konferenzen – alles, was deine berufliche Qualifikation stärkt, ist voll absetzbar.
Bewirtungskosten
Das Geschäftsessen mit der Kundin? 70 % sind absetzbar, wenn der Anlass und die Teilnehmenden dokumentiert sind.
Kontoführungsgebühren
Klingt banal, wird aber oft vergessen – auch die Gebühren für dein Geschäftskonto sind Betriebsausgaben.