Blumenschein Solutions ← Zur Startseite
— Steuern

Betriebsausgaben, die du übersiehst

Von Janine Blumenschein, Steuerberaterin ·

Du bist selbstständig und gibst jedes Jahr deine Steuererklärung ab – aber nutzt du wirklich alle Betriebsausgaben, die dir zustehen? Hier sind fünf Posten, die regelmäßig vergessen werden:

Häusliches Arbeitszimmer

Wenn du keinen anderen Arbeitsplatz hast, kannst du bis zu 1.260 € pauschal absetzen – oder den vollen Anteil, wenn das Zimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist.

Telefon & Internet

Auch ohne getrennten Geschäftsanschluss kannst du einen beruflichen Anteil geltend machen – pauschal 20 %, maximal 20 € pro Monat, oder nach tatsächlichem Anteil.

Fortbildungskosten

Online-Kurse, Fachbücher, Konferenzen – alles, was deine berufliche Qualifikation stärkt, ist voll absetzbar.

Bewirtungskosten

Das Geschäftsessen mit der Kundin? 70 % sind absetzbar, wenn der Anlass und die Teilnehmenden dokumentiert sind.

Kontoführungsgebühren

Klingt banal, wird aber oft vergessen – auch die Gebühren für dein Geschäftskonto sind Betriebsausgaben.

Weitere Fachbeiträge