Betriebsausgaben, die du übersiehst
Du bist selbstständig und gibst jedes Jahr deine Steuererklärung ab – aber nutzt du wirklich alle Betriebsausgaben, die dir zustehen? Hier sind fünf Posten, die regelmäßig vergessen werden:
1. Häusliches Arbeitszimmer: Wenn du keinen anderen Arbeitsplatz hast, kannst du bis zu 1.260 € pauschal absetzen – oder den vollen Anteil, wenn das Zimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist.
2. Telefon & Internet: Auch ohne getrennten Geschäftsanschluss kannst du einen beruflichen Anteil geltend machen – pauschal 20 %, maximal 20 € pro Monat, oder nach tatsächlichem Anteil.
3. Fortbildungskosten: Online-Kurse, Fachbücher, Konferenzen – alles, was deine berufliche Qualifikation stärkt, ist voll absetzbar.
4. Bewirtungskosten: Das Geschäftsessen mit der Kundin? 70 % sind absetzbar, wenn der Anlass und die Teilnehmenden dokumentiert sind.
5. Kontoführungsgebühren: Klingt banal, wird aber oft vergessen – auch die Gebühren für dein Geschäftskonto sind Betriebsausgaben.
Irgendwann stellt sich jeder Selbstständigen die Frage: Lohnt sich eine GmbH? Die Antwort hängt vor allem von deinem Gewinn ab.
Einzelunternehmen: Dein Gewinn wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – ab ca. 62.000 € zu versteuerndem Einkommen greift der Spitzensteuersatz von 42 %. Plus Soli und ggf. Kirchensteuer.
GmbH: Auf den Gewinn fallen pauschal ca. 30 % Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer an. Entnimmst du den Gewinn, kommt die Kapitalertragsteuer dazu – aber durch geschickte Thesaurierung kannst du die Gesamtbelastung deutlich drücken.
Faustregel: Ab einem nachhaltigen Jahresgewinn von ca. 80.000–100.000 € lohnt es sich, die GmbH ernsthaft zu prüfen – vorausgesetzt, du brauchst nicht jeden Euro sofort zum Leben.
Wichtig: Die Rechtsformwahl ist nie nur eine Steuerfrage. Haftung, Buchhaltungsaufwand und Flexibilität spielen genauso eine Rolle.
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland ein komplett neues Vorsorgemodell: das Altersvorsorgedepot. Es löst die Riester-Rente für Neuverträge ab und ist – endlich – kapitalmarktorientiert. Heißt: Du kannst in ETFs, Fonds und Anleihen investieren, statt dein Geld in garantiezinsarme Versicherungsprodukte zu stecken.
Was ist neu? Keine verpflichtende Beitragsgarantie mehr. Du entscheidest selbst, wie du investierst – von einem freien Depot ohne Garantie bis hin zu Produkten mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie, je nach Risikobereitschaft.
Die Förderung: Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt der Staat 50 Cent je Euro, auf weitere Beiträge bis 1.800 € nochmal 25 Cent. Die maximale Grundzulage liegt bei bis zu 540 € pro Jahr – plus bis zu 300 € Kinderzulage je Kind. Den Mindesteigenbeitrag für die volle Förderung erreichst du schon ab 120 € im Jahr.
Steuerlich interessant: Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei – keine Abgeltungsteuer auf Dividenden oder Kursgewinne, solange das Geld im Depot bleibt. Das volle Potenzial des Zinseszinseffekts. Besteuert wird erst bei der Auszahlung (nachgelagert).
Für Selbstständige besonders relevant: Auch Freiberufler und Gewerbetreibende sind förderberechtigt. Pro Person sind bis zu zwei Verträge möglich, das maximale Einzahlungsvolumen liegt bei 6.840 € pro Vertrag und Jahr.
Das Altersvorsorgereformgesetz ist seit Mai 2026 in Kraft – die Produkte kommen Anfang 2027 auf den Markt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich damit zu beschäftigen.