Bereiche, in denen ich Sie als Sparringspartnerin begleite.
Betriebsausgaben, die du übersiehst
Du bist selbstständig und gibst jedes Jahr deine Steuererklärung ab – aber nutzt du wirklich alle Betriebsausgaben, die dir zustehen? Hier sind fünf Posten, die regelmäßig vergessen werden:
1. Häusliches Arbeitszimmer: Wenn du keinen anderen Arbeitsplatz hast, kannst du bis zu 1.260 € pauschal absetzen – oder den vollen Anteil, wenn das Zimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist.
2. Telefon & Internet: Auch ohne getrennten Geschäftsanschluss kannst du einen beruflichen Anteil geltend machen – pauschal 20 %, maximal 20 € pro Monat, oder nach tatsächlichem Anteil.
3. Fortbildungskosten: Online-Kurse, Fachbücher, Konferenzen – alles, was deine berufliche Qualifikation stärkt, ist voll absetzbar.
4. Bewirtungskosten: Das Geschäftsessen mit der Kundin? 70 % sind absetzbar, wenn der Anlass und die Teilnehmenden dokumentiert sind.
5. Kontoführungsgebühren: Klingt banal, wird aber oft vergessen – auch die Gebühren für dein Geschäftskonto sind Betriebsausgaben.
Irgendwann stellt sich jeder Selbstständigen die Frage: Lohnt sich eine GmbH? Die Antwort hängt vor allem von deinem Gewinn ab.
Einzelunternehmen: Dein Gewinn wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – ab ca. 62.000 € zu versteuerndem Einkommen greift der Spitzensteuersatz von 42 %. Plus Soli und ggf. Kirchensteuer.
GmbH: Auf den Gewinn fallen pauschal ca. 30 % Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer an. Entnimmst du den Gewinn, kommt die Kapitalertragsteuer dazu – aber durch geschickte Thesaurierung kannst du die Gesamtbelastung deutlich drücken.
Faustregel: Ab einem nachhaltigen Jahresgewinn von ca. 80.000–100.000 € lohnt es sich, die GmbH ernsthaft zu prüfen – vorausgesetzt, du brauchst nicht jeden Euro sofort zum Leben.
Wichtig: Die Rechtsformwahl ist nie nur eine Steuerfrage. Haftung, Buchhaltungsaufwand und Flexibilität spielen genauso eine Rolle.
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland ein komplett neues Vorsorgemodell: das Altersvorsorgedepot. Es löst die Riester-Rente für Neuverträge ab und ist – endlich – kapitalmarktorientiert. Heißt: Du kannst in ETFs, Fonds und Anleihen investieren, statt dein Geld in garantiezinsarme Versicherungsprodukte zu stecken.
Was ist neu? Keine verpflichtende Beitragsgarantie mehr. Du entscheidest selbst, wie du investierst – von einem freien Depot ohne Garantie bis hin zu Produkten mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie, je nach Risikobereitschaft.
Die Förderung: Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt der Staat 50 Cent je Euro, auf weitere Beiträge bis 1.800 € nochmal 25 Cent. Die maximale Grundzulage liegt bei bis zu 540 € pro Jahr – plus bis zu 300 € Kinderzulage je Kind. Den Mindesteigenbeitrag für die volle Förderung erreichst du schon ab 120 € im Jahr.
Steuerlich interessant: Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei – keine Abgeltungsteuer auf Dividenden oder Kursgewinne, solange das Geld im Depot bleibt. Das volle Potenzial des Zinseszinseffekts. Besteuert wird erst bei der Auszahlung (nachgelagert).
Für Selbstständige besonders relevant: Auch Freiberufler und Gewerbetreibende sind förderberechtigt. Pro Person sind bis zu zwei Verträge möglich, das maximale Einzahlungsvolumen liegt bei 6.840 € pro Vertrag und Jahr.
Das Altersvorsorgereformgesetz ist seit Mai 2026 in Kraft – die Produkte kommen Anfang 2027 auf den Markt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich damit zu beschäftigen.
GmbH oder Einzelunternehmen?
Du bist selbstständig und gibst jedes Jahr deine Steuererklärung ab – aber nutzt du wirklich alle Betriebsausgaben, die dir zustehen? Hier sind fünf Posten, die regelmäßig vergessen werden:
1. Häusliches Arbeitszimmer: Wenn du keinen anderen Arbeitsplatz hast, kannst du bis zu 1.260 € pauschal absetzen – oder den vollen Anteil, wenn das Zimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist.
2. Telefon & Internet: Auch ohne getrennten Geschäftsanschluss kannst du einen beruflichen Anteil geltend machen – pauschal 20 %, maximal 20 € pro Monat, oder nach tatsächlichem Anteil.
3. Fortbildungskosten: Online-Kurse, Fachbücher, Konferenzen – alles, was deine berufliche Qualifikation stärkt, ist voll absetzbar.
4. Bewirtungskosten: Das Geschäftsessen mit der Kundin? 70 % sind absetzbar, wenn der Anlass und die Teilnehmenden dokumentiert sind.
5. Kontoführungsgebühren: Klingt banal, wird aber oft vergessen – auch die Gebühren für dein Geschäftskonto sind Betriebsausgaben.
Irgendwann stellt sich jeder Selbstständigen die Frage: Lohnt sich eine GmbH? Die Antwort hängt vor allem von deinem Gewinn ab.
Einzelunternehmen: Dein Gewinn wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – ab ca. 62.000 € zu versteuerndem Einkommen greift der Spitzensteuersatz von 42 %. Plus Soli und ggf. Kirchensteuer.
GmbH: Auf den Gewinn fallen pauschal ca. 30 % Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer an. Entnimmst du den Gewinn, kommt die Kapitalertragsteuer dazu – aber durch geschickte Thesaurierung kannst du die Gesamtbelastung deutlich drücken.
Faustregel: Ab einem nachhaltigen Jahresgewinn von ca. 80.000–100.000 € lohnt es sich, die GmbH ernsthaft zu prüfen – vorausgesetzt, du brauchst nicht jeden Euro sofort zum Leben.
Wichtig: Die Rechtsformwahl ist nie nur eine Steuerfrage. Haftung, Buchhaltungsaufwand und Flexibilität spielen genauso eine Rolle.
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland ein komplett neues Vorsorgemodell: das Altersvorsorgedepot. Es löst die Riester-Rente für Neuverträge ab und ist – endlich – kapitalmarktorientiert. Heißt: Du kannst in ETFs, Fonds und Anleihen investieren, statt dein Geld in garantiezinsarme Versicherungsprodukte zu stecken.
Was ist neu? Keine verpflichtende Beitragsgarantie mehr. Du entscheidest selbst, wie du investierst – von einem freien Depot ohne Garantie bis hin zu Produkten mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie, je nach Risikobereitschaft.
Die Förderung: Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt der Staat 50 Cent je Euro, auf weitere Beiträge bis 1.800 € nochmal 25 Cent. Die maximale Grundzulage liegt bei bis zu 540 € pro Jahr – plus bis zu 300 € Kinderzulage je Kind. Den Mindesteigenbeitrag für die volle Förderung erreichst du schon ab 120 € im Jahr.
Steuerlich interessant: Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei – keine Abgeltungsteuer auf Dividenden oder Kursgewinne, solange das Geld im Depot bleibt. Das volle Potenzial des Zinseszinseffekts. Besteuert wird erst bei der Auszahlung (nachgelagert).
Für Selbstständige besonders relevant: Auch Freiberufler und Gewerbetreibende sind förderberechtigt. Pro Person sind bis zu zwei Verträge möglich, das maximale Einzahlungsvolumen liegt bei 6.840 € pro Vertrag und Jahr.
Das Altersvorsorgereformgesetz ist seit Mai 2026 in Kraft – die Produkte kommen Anfang 2027 auf den Markt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich damit zu beschäftigen.
Altersvorsorgedepot ab 2027
Du bist selbstständig und gibst jedes Jahr deine Steuererklärung ab – aber nutzt du wirklich alle Betriebsausgaben, die dir zustehen? Hier sind fünf Posten, die regelmäßig vergessen werden:
1. Häusliches Arbeitszimmer: Wenn du keinen anderen Arbeitsplatz hast, kannst du bis zu 1.260 € pauschal absetzen – oder den vollen Anteil, wenn das Zimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist.
2. Telefon & Internet: Auch ohne getrennten Geschäftsanschluss kannst du einen beruflichen Anteil geltend machen – pauschal 20 %, maximal 20 € pro Monat, oder nach tatsächlichem Anteil.
3. Fortbildungskosten: Online-Kurse, Fachbücher, Konferenzen – alles, was deine berufliche Qualifikation stärkt, ist voll absetzbar.
4. Bewirtungskosten: Das Geschäftsessen mit der Kundin? 70 % sind absetzbar, wenn der Anlass und die Teilnehmenden dokumentiert sind.
5. Kontoführungsgebühren: Klingt banal, wird aber oft vergessen – auch die Gebühren für dein Geschäftskonto sind Betriebsausgaben.
Irgendwann stellt sich jeder Selbstständigen die Frage: Lohnt sich eine GmbH? Die Antwort hängt vor allem von deinem Gewinn ab.
Einzelunternehmen: Dein Gewinn wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – ab ca. 62.000 € zu versteuerndem Einkommen greift der Spitzensteuersatz von 42 %. Plus Soli und ggf. Kirchensteuer.
GmbH: Auf den Gewinn fallen pauschal ca. 30 % Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer an. Entnimmst du den Gewinn, kommt die Kapitalertragsteuer dazu – aber durch geschickte Thesaurierung kannst du die Gesamtbelastung deutlich drücken.
Faustregel: Ab einem nachhaltigen Jahresgewinn von ca. 80.000–100.000 € lohnt es sich, die GmbH ernsthaft zu prüfen – vorausgesetzt, du brauchst nicht jeden Euro sofort zum Leben.
Wichtig: Die Rechtsformwahl ist nie nur eine Steuerfrage. Haftung, Buchhaltungsaufwand und Flexibilität spielen genauso eine Rolle.
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland ein komplett neues Vorsorgemodell: das Altersvorsorgedepot. Es löst die Riester-Rente für Neuverträge ab und ist – endlich – kapitalmarktorientiert. Heißt: Du kannst in ETFs, Fonds und Anleihen investieren, statt dein Geld in garantiezinsarme Versicherungsprodukte zu stecken.
Was ist neu? Keine verpflichtende Beitragsgarantie mehr. Du entscheidest selbst, wie du investierst – von einem freien Depot ohne Garantie bis hin zu Produkten mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie, je nach Risikobereitschaft.
Die Förderung: Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt der Staat 50 Cent je Euro, auf weitere Beiträge bis 1.800 € nochmal 25 Cent. Die maximale Grundzulage liegt bei bis zu 540 € pro Jahr – plus bis zu 300 € Kinderzulage je Kind. Den Mindesteigenbeitrag für die volle Förderung erreichst du schon ab 120 € im Jahr.
Steuerlich interessant: Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei – keine Abgeltungsteuer auf Dividenden oder Kursgewinne, solange das Geld im Depot bleibt. Das volle Potenzial des Zinseszinseffekts. Besteuert wird erst bei der Auszahlung (nachgelagert).
Für Selbstständige besonders relevant: Auch Freiberufler und Gewerbetreibende sind förderberechtigt. Pro Person sind bis zu zwei Verträge möglich, das maximale Einzahlungsvolumen liegt bei 6.840 € pro Vertrag und Jahr.
Das Altersvorsorgereformgesetz ist seit Mai 2026 in Kraft – die Produkte kommen Anfang 2027 auf den Markt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich damit zu beschäftigen.
02
Finanzstrategie
Liquidität, Investitionen, Altersvorsorge — strukturiert geplant statt aus dem Bauch entschieden.
03
Existenzgründung
Rechtsformwahl, Businessplan, erste Schritte — solide aufgestellt von Tag eins.
— Über mich
Hallo, ich bin Janine.Ihre Ansprechpartnerin, nicht nur Ihre Beraterin.
Über 20 Jahre Erfahrung in Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und internationalen Konzernen — auf Beratungs- und Unternehmensseite, mit Führungsverantwortung im In- und Ausland. Diesen Hintergrund bringe ich heute in meine eigene Kanzlei ein, um Steuerrecht in Entscheidungen zu übersetzen, die im Alltag tragen.
Ich begleite Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen — im laufenden Steuergeschäft genauso wie beim strategischen Vermögensaufbau über Immobilien, Aktien, Krypto oder die richtige Struktur. Ich bin selbst in diesen Anlageklassen investiert und weiß aus eigener Erfahrung: Steuern sind kein Randthema, sondern einer der größten Hebel für finanzielle Klarheit und Unabhängigkeit. Wer diesen Hebel versteht und eigenverantwortlich nutzt, schafft sich echten Spielraum.
Genau dabei unterstütze ich Sie — von der Strategie bis zur Umsetzung. Mit Klarheit, Struktur und als Partnerin an Ihrer Seite.
Qualifikation
Steuerberaterin
Standort
Vaterstetten bei München
Spezialisierung
Unternehmen & Privatpersonen
Arbeitsweise
Persönlich & digital
— Stimmen
Was Mandant:innen sagen.
„Ich habe mich vor meinem Immobilienkauf von Janine beraten lassen – beste Entscheidung! Sie ist mit mir die Rentabilität und alle steuerlichen Implikationen Schritt für Schritt durchgegangen. Als Privatperson habe ich mich sofort gut aufgehoben gefühlt und wusste danach genau, worauf ich achten muss. Absolute Empfehlung!"
Stephanie H.
Immobilieninvestorin, München
„Klare Ansagen, digitale Prozesse, kurze Wege. Seit dem wir mit Janine arbeiten, sind Buchhaltung und Steuern kein Thema mehr, worüber ich nachdenken muss."
Andreas G.
IT-Dienstleister, Grasbrunn
„Janine nimmt sich wirklich Zeit für mich – nicht für 08/15-Antworten, sondern für meine Situation als Selbstständige. Sie kennt mein Business, denkt mit und erklärt mir Steuer-Themen so, dass ich sie auch verstehe. Genau diese persönliche Beratung macht für mich den Unterschied."
Nina K.
Stoffwechsel- & Gesundheitscoaching, Münsing
— Insights
Steuerwissen, kurz erklärt.
Du bist selbstständig und gibst jedes Jahr deine Steuererklärung ab – aber nutzt du wirklich alle Betriebsausgaben, die dir zustehen? Hier sind fünf Posten, die regelmäßig vergessen werden:
1. Häusliches Arbeitszimmer: Wenn du keinen anderen Arbeitsplatz hast, kannst du bis zu 1.260 € pauschal absetzen – oder den vollen Anteil, wenn das Zimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist.
2. Telefon & Internet: Auch ohne getrennten Geschäftsanschluss kannst du einen beruflichen Anteil geltend machen – pauschal 20 %, maximal 20 € pro Monat, oder nach tatsächlichem Anteil.
3. Fortbildungskosten: Online-Kurse, Fachbücher, Konferenzen – alles, was deine berufliche Qualifikation stärkt, ist voll absetzbar.
4. Bewirtungskosten: Das Geschäftsessen mit der Kundin? 70 % sind absetzbar, wenn der Anlass und die Teilnehmenden dokumentiert sind.
5. Kontoführungsgebühren: Klingt banal, wird aber oft vergessen – auch die Gebühren für dein Geschäftskonto sind Betriebsausgaben.
Irgendwann stellt sich jeder Selbstständigen die Frage: Lohnt sich eine GmbH? Die Antwort hängt vor allem von deinem Gewinn ab.
Einzelunternehmen: Dein Gewinn wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – ab ca. 62.000 € zu versteuerndem Einkommen greift der Spitzensteuersatz von 42 %. Plus Soli und ggf. Kirchensteuer.
GmbH: Auf den Gewinn fallen pauschal ca. 30 % Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer an. Entnimmst du den Gewinn, kommt die Kapitalertragsteuer dazu – aber durch geschickte Thesaurierung kannst du die Gesamtbelastung deutlich drücken.
Faustregel: Ab einem nachhaltigen Jahresgewinn von ca. 80.000–100.000 € lohnt es sich, die GmbH ernsthaft zu prüfen – vorausgesetzt, du brauchst nicht jeden Euro sofort zum Leben.
Wichtig: Die Rechtsformwahl ist nie nur eine Steuerfrage. Haftung, Buchhaltungsaufwand und Flexibilität spielen genauso eine Rolle.
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland ein komplett neues Vorsorgemodell: das Altersvorsorgedepot. Es löst die Riester-Rente für Neuverträge ab und ist – endlich – kapitalmarktorientiert. Heißt: Du kannst in ETFs, Fonds und Anleihen investieren, statt dein Geld in garantiezinsarme Versicherungsprodukte zu stecken.
Was ist neu? Keine verpflichtende Beitragsgarantie mehr. Du entscheidest selbst, wie du investierst – von einem freien Depot ohne Garantie bis hin zu Produkten mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie, je nach Risikobereitschaft.
Die Förderung: Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt der Staat 50 Cent je Euro, auf weitere Beiträge bis 1.800 € nochmal 25 Cent. Die maximale Grundzulage liegt bei bis zu 540 € pro Jahr – plus bis zu 300 € Kinderzulage je Kind. Den Mindesteigenbeitrag für die volle Förderung erreichst du schon ab 120 € im Jahr.
Steuerlich interessant: Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei – keine Abgeltungsteuer auf Dividenden oder Kursgewinne, solange das Geld im Depot bleibt. Das volle Potenzial des Zinseszinseffekts. Besteuert wird erst bei der Auszahlung (nachgelagert).
Für Selbstständige besonders relevant: Auch Freiberufler und Gewerbetreibende sind förderberechtigt. Pro Person sind bis zu zwei Verträge möglich, das maximale Einzahlungsvolumen liegt bei 6.840 € pro Vertrag und Jahr.
Das Altersvorsorgereformgesetz ist seit Mai 2026 in Kraft – die Produkte kommen Anfang 2027 auf den Markt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich damit zu beschäftigen.
— FAQ
Häufige Fragen.
Wir sprechen etwa 30 Minuten über Ihre Situation, Ihre Ziele und offene Fragen. Danach wissen Sie, ob und wie ich Sie unterstützen kann. Das Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei.
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Vor Beginn erhalten Sie eine transparente Aufwandsschätzung, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Ja. Belege, Abstimmungen und Termine laufen auf Wunsch vollständig digital — sicher, papierlos und im Video-Call. Ein persönliches Treffen in Vaterstetten ist jederzeit möglich.